Aktuelle Information zum Schuljahr 2021/22


Neuerungen ab Montag, 02. Mai 2022:

  • Die Maskenpflicht ist aufgehoben, Testungen werden ab dem 1. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen ist damit wieder ohne Testnachweis möglich. Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte sowie schulfremde Personen entfällt ab diesem Zeitpunkt.
  • Eine positiv getestete Person befindet sich grundsätzlich fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen.
  • Die Isolation kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Liegt an Tag 5 der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation weiter an. Sie endet, wenn die Person symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
  • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich, die Schule kann somit nach 10 Tagen wieder besucht werden.